Markus Kompa
„Alles, was in irgendeiner Form künstlerisch ist, sei es ein Vortrag, eine Choreografie oder eine Präsentation, ist geschützt. Ab dem Moment, in dem ihr euch etwas ausdenkt, es dokumentiert oder auch zum ersten mal vorführt, ist es automatisch geschützt.“
In der heutigen Podcast-Folge ist Markus Kompa zu Gast.
Markus ist Medienanwalt, Zauberer und Blogger. Erfahre im Gespräch mit ihm, was du als Zauberkünstler vom Thema Recht wissen und was vor allem auch beachten solltest.
Aus dem Gespräch mit Markus
Urheberrecht bei Zaubertricks
Ein Urheberrecht bekommt man für persönlich geistige Schöpfungen, die in irgendeiner Weise sinnlich wahrnehmbar sind. Man muss es sehen oder anfassen oder hören können. Wenn wir uns jetzt mal einen Zaubertrick nehmen, der ist sinnvollerweise nicht sichtbar, sondern wir können den Effekt sehen. Aber wie der Trick bewirkt wird, das sollten wir eigentlich nicht sehen. Insofern fällt da der eigentliche Trick schon raus. Und der fällt auch aus einem anderen Grund heraus, nämlich er ist ein Element und Elemente sind grundsätzlich nicht geschützt.
Patentieren im Zauberbusiness
Alles, was irgendwie künstlerisch ist, also ein Vortrag, eine Präsentation, eine Choreografie, das ist automatisch geschützt. In dem Moment, wenn es euch einfällt und auch dokumentiert wird, also ihr das erste Mal den Vortrag haltet, dann ist das automatisch geschützt. Es ist nur die Frage: „Kann man beweisen, dass es auf den eigenen Mist gewachsen ist?“ Im Patentwesen ist es ein bisschen anders, da muss man die Dinge anmelden, da gibt’s das Patentamt und ein Patentverzeichnis. Das ist für Zauberkunst nicht praktikabel, denn patentieren kann man nur ein Verfahren. Also für die Zauberkunst völlig uninteressant.
Höre dir hier seine Folge an
Thema Bildrecht
Ein Foto ist immer grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Also selbst ein Foto, das keinen Wert hat, ist ein sogenannter Schnappschuss. Also Finger weg von den Fotos anderer Leute. Wenn nun jemand auf eurem Foto abgebildet ist, dann haben wir noch mal die Persönlichkeitsrechte-Problematik. Es gibt das Recht am eigenen Bild. Wenn jemand abgebildet wird mit dem Gesicht, dann muss man um seine Einwilligung nachfragen. Es sei denn, es gibt ein besonderes Interesse bei Prominenten. Wenn zum Beispiel Angela Merkel öffentlich auftritt, dann darf man sie fotografieren.
Markus Top 3
Buch, Webseite:
Also für Anfänger würde ich immer “Zauberei für Dummies*” empfehlen, weil das wirklich von Praktikern geschrieben wurde und man sehr schnell zum Erfolg kommt. Ansonsten besitze ich einige Hundert Bücher. Wer den Spaß und die Liebe zur Zauberei wiederentdecken möchte, weil er mal einen Durchhänger gehabt hat, sollte unbedingt “Sauschlau und Feuerfest*” von Ricky Jay lesen.
Schlusswort:
Seid nicht langweilig!
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Das Bild von Markus Kompa kommt von Intuitive Fotografie / Philippe Ramakers